Ausschreibung

Atelierstipendium im Saarländischen Künstlerhaus 2024/25


Bewerbungen sind bis spätestens zum 31. August 2023 zu richten an:
Saarländisches Künstlerhaus Saarbrücken e.V.
Karlstraße 1
66111 Saarbrücken

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf
  • Dokumentation bisheriger künstlerischer Arbeiten (Portfolio, ggf. Kataloge, etc.)
  • Kurze, formlose Beschreibung in welcher Weise Sie das Atelier nutzen wollen.

Bei Rückfragen sind wir Di-Fr von 10-18 Uhr erreichbar unter:
E-mail: info@kuenstlerhaus-saar.de
Tel.: 0681-372485

Weitere Infos über das Saarländische Künstlerhaus und das Atelierprogramm:
www.kuenstlerhaus-saar.de

Jedes Jahr vergibt das Saarländische Künstlerhaus ein Atelierstipendium an eine junge Künstlerin oder einen jungen Künstler der Region. Für die Dauer von 6 Monaten mit der Option auf Verlängerung auf maximal 12 Monate wird ein Atelierraum zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Atelier

Das 27 m² große und helle Atelier im 2. Obergeschoss des Künstlerhauses besitzt zwei Fenster zur Karlstraße und einen alten Holzboden. Im Haus befinden sich neben den verschiedenen Künstler- und Schriftstellerverbänden (BBK, SKB, VS Saar u.a.) auch eine umfangreiche Bibliothek, ein hilfsbereites Team sowie eine Druckpresse und ein kleiner Bestand an Technik/Medien.

Der Raum wird miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung gestellt und ist rund um die Uhr zugänglich und nutzbar. W-LAN ist vorhanden. Die Nutzung des Ateliers für Wohnzwecke ist dabei ausgeschlossen. Das Stipendium ist nicht mit einer Vergütung verbunden.

Ausstellung

Im folgenden Kalenderjahr realisiert der oder die Stipendiat/in eine Einzelausstellung im Studio des Saarländischen Künstlerhauses, in welcher die entstandenen Arbeiten oder auch ergebnisoffene Prozesse präsentiert werden können. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog.

Bewerbung

Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der HBKsaar, die ihren Arbeitsmittelpunkt im Saarland haben, vor maximal drei Jahren ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben und zum Antritt des Atelierstipendiums exmatrikuliert sind. Bewerben können sich auch Meisterschülerinnen und Meisterschüler, sofern sie über keinen eigenen Arbeitsplatz an der Hochschule verfügen.

Alle künstlerischen Medien sind hier willkommen: Installation/Bildhauerei, Video, Performance/Aktion, Sound, Malerei/Grafik, Licht, Fotografie, etc.

Beginn der Ateliernutzung ist der 1. Februar.

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